Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen

Entdecken Sie den optimalen Versicherungsschutz für sich. Einfach, schnell und effizient.


WARUM UNSERE VERSICHERUNGSLÖSUNGEN FÜR IHRE PHOTOVOLTAIKANLAGE?

Nachhaltigkeit ist auch für Sie eine Herzensangelegenheit? Nicht nur im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz ist der Wechsel von fossilen Energiequellen zu erneuerbaren Energieträgern der richtige Weg. Aber was, wenn Einflüsse von außen Ihre Investition gefährden? Wir unterstützen Sie, die Stolpersteine aus dem Weg zu räumen!

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WELCHE GEFAHREN DROHEN IHREM UNTERNEHMEN?


BRAND UND ÜBERSPANNUNG

Als die wohl größte Gefahr für Photovoltaikanlagen gelten – selten bekannt! – Überspannungsschäden bzw. Kurzschlussschäden mit Lichtbogenbildung, die die zwar schwer entflammbaren, aber nicht selten gut brennbaren Anlagenbestandteile „explosiv zünden“.

STURM, HAGEL UND SONSTIGE NATURGEFAHREN

Jedes Unwetter, das starken Regen, Schnee, Eis, Sturmböen, Hagel, Blitz und Donner mit sich bringt, ist – bei aller Wetterfestigkeit einer modernen Solaranlage – eine Gefahr für diese. Sturmtiefs und Orkane zeigen uns immer wieder, wie stark die Kraft der Natur sein kann.

TIERVERBISS

Selten sind Marderschäden schon seit einigen Jahren nicht mehr – im Gegenteil, die Zahlen steigen kontinuierlich. So ist es nicht verwunderlich, dass sich immer mehr Menschen über Schäden durch Marder an ihrer Solaranlage beklagen. Unwahrscheinlich ist ein solcher Schaden nicht, denn Marder halten sich sehr gerne in besiedelten Gebieten auf.

ELEMENTARSCHÄDEN

Niemand kann von sich behaupten in Sicherheit zu sein. Selbst vor unserer Haustür kämpfen wir plötzlich mit „Jahrhundertfluten“ oder endlosen Schneemassen. Nie dagewesene Waldbrände, Überflutungen und Erdrutsche erschüttern die Welt jeden Tag auf’s Neue.

INNERE BETRIEBSSCHÄDEN

Oftmals leisten die Versicherer nur dann, wenn der Sachschaden auf eine von außen einwirkende Gefahr zurückzuführen ist. Was ist jedoch, wenn im Speziellen eine PV-Komponente einfach so, ohne äußere Einwirkung, einen Defekt zu verzeichnen hat?

DIEBSTAHL UND SABOTAGE

Längst ist der Diebstahl von Solarmodulen in Europa organisiert.Täglich erreichen uns Meldungen von Diebstählen in Solarparks und Photovoltaikanlagen.

DATENSABOTAGE

Bei einem Datensabotageakt werden Daten beschädigt, verändert oder gelöscht. Dies kann über ein Schadprogramm erfolgen oder gezielt durch einen Eindringling vorgenommen werden.

ANSPRÜCHE DRITTER

Wie bei jeder unternehmerischen Tätigkeit haften Sie für alle Schäden, die durch diese Tätigkeit Dritten entstehen. Sie tragen in der Regel das Risiko durch herabfallende Teile der Anlage. Sie haften für Schäden an gemieteten Dächern, Häusern und Grundstücken, auf denen die Anlage betrieben wird. Als Betreiber haften Sie auch für Schäden beim Einleiten des Stroms in das öffentliche Netz.


WELCHE FOLGEN ERGEBEN SICH FÜR IHR INVEST?

  • ERTRAGSAUSFALL
    Reparatur- und Lieferzeiten führen zu Ertragsverlusten, die Anlage produziert keinen Strom bis ein Sachschaden behoben ist. Einspeiseausfälle sind die Folge, die Finanzierung gerät in Gefahr.
  • MINDERERTRÄGE
    Die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Anlage verspricht einen bestimmten Jahresertrag. In der Regel kann man auch davon ausgehen, dass die Prognose stimmt. Verschiedene Situationen können aber dazu führen, dass weniger Ertrag erzielt wird. Minderleistungen führen zu geringeren Einnahmen. Der Finanzplan des Projektes wird dadurch gefährdet.

WELCHE SCHÄDEN KÖNNEN IHREM UNTERNEHMEN KONKRET ENTSTEHEN?

Fallbeispiel 1

Unser Kunde wird vom Bundesgrenzschutz angerufen: „Wir haben Ihre Photovoltaikmodule eben an der Grenze beschlagnahmt.“ Tatsächlich war der Techniker erst am Tag zuvor zu Wartungsarbeiten auf der Anlage – über Nacht hatten die Täter 135 Module unbemerkt abgebaut und in ihren Lieferwagen verladen. Das Monitoring hatte noch keine Minderleistung aufgrund der fehlenden Module angezeigt. Eine Alarmsicherung des Geländes gab es nicht.Trotz der größtenteils noch intakten, wiederaufgefundenen Module entstand ein Gesamtschaden i.H.v. 8.500 €.

Fallbeispiel 2

Spannungsschwankungen im Netz, deren Ursache nicht genau nachvollzogen werden konnte, führten zu einem Kurzschluss im Wechselrichter. Dieser musste komplett ausgetauscht werden. Zum Glück handelte es sich um eine relativ neue Anlage, was einen raschen Austausch des beschädigten Gerätes ermöglichte. Der Schaden wurde auf ca. 500 € geschätzt.

Fallbeispiel 3

Durch extreme Schneelasten stürzte das Dach einer Halle ein. Die darauf montierte PV-Anlage war wohl noch der kleinste Schadenanteil. Die in der Halle gelagerten Boote (gemietete Stellflächen) wurden unter den Trümmern begraben. Nun bleibt die Haftungsfrage zu klären: Ist der Dachpächter für die Räumarbeiten haftbar zu machen? Der Gesamtschaden wird auf rund 1 Mio. € geschätzt.

Fallbeispiel 4

Ein Hacker schaltet sich mit schädigender Absicht unbemerkt auf das Monitoring eines 5 MW PV-Parks. Die Energieübertragung wird lahmgelegt bis hin zu Abschaltung der Wechselrichter. Der Ertragsausfall bis zur Wiederherstellung der Daten beläuft sich auf 18.000 €.


 Für Sie entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen mit Komplettbetreuung - aus einer Hand.

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WELCHE LÖSUNGEN BIETEN WIR IHNEN?

Mit flexiblen und zielgerichteten Versicherungslösungen rücken wir Ihre Bedürfnisse in den Fokus.

 

  • Absicherung durch Allgefahrendeckung inklusive Ertragsausfall
  • Mitversicherung innerer Betriebsschäden
  • Absicherung einer Minderleistung durch den Baustein Ertragsgarantie
  • Absicherung von internationalen Aktivitäten und Tochterunternehmen
  • Absicherung von Haftungsrisiken
  • Herstellerunabhängige Wechselrichtergarantieverlängerung

 

Herstellerunabhängige Wechselrichtergarantieverlängerung

  • Unternehmenstransaktionen sind ein wichtiger Bestandteil unseres modernen Wirtschaftslebens, denn sie sichern anorganisches Wachstum. Lassen Sie sich nicht von Fallstricken beim An- und Verkauf von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien aus der Ruhe bringen!

 

  • Eine Käuferpolice entschädigt Käufer für Verluste aus Verletzungen von Garantien und steuerlichen Freistellungsverpflichtungen, die mit dem Verkäufer im Unternehmenskaufvertrag vereinbart wurden.

 

  • Eine Verkäuferpolice entschädigt den Verkäufer für Verluste aus Ansprüchen, die vom Käufer wegen Verletzung der im Unternehmenskaufvertrag vereinbarten Garantien und steuerlichen Freistellungsverpflichtungen geltend gemacht werden.

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