Warentransportversicherungen

  • wenn die Ware Ihr Unternehmen verlässt, vertrauen Sie der Sorgfalt des Transporteurs
  • aber deren Haftung ist begrenzt
  • auf welcher Grundlage werden die Verträge geschlossen
  • Ob per Schiff, Flugzeug, Bahn oder Kraftfahrzeug – wann immer Ihre Ware auf die Reise geht, sind Sie mit der Warentransportversicherung auf der sicheren Seite!
    • Transportrisiken werden kalkulierbar
    • finanzieller Schutz für Waren, die mit eigenen oder fremden Transportmitteln befördert werden
    • Schadenersatz im Rahmen des vereinbarten Limits bis zur Höhe des tatsächlichen Warenwertes
    • gilt für den kompletten Transport von Haus zu Haus, inkl. Be- und Entladevorgänge

Wie wichtig ein passender Versicherungsschutz ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Ganze sechs Tage versperrte der Containerfrachter „Ever Given“ Mitte März 2021 nach einer Havarie den Suezkanal und blockierte für rund 400 Schiffe die Weiterfahrt.

Die Eigner der „Ever Given“ haben am 01.04.2021 die General Average (gemeinschaftliche Haverei) erklärt.

Den durch die Havarie betroffenen Unternehmen werden Schäden entstehen, das kann von Substanzschäden (z.B. unbeabsichtigte Reifung von Obst oder Gemüse) bis zu Vermögensschäden (aufgrund des dringend benötigten Gutes droht ein Bandstillstand, durch die Verzögerung des Seetransportes muss per Luftfracht zu wesentlich höheren zusätzlichen Kosten eingeflogen werden) Es können Verzugsschäden entstehen usw.

Viele Fragen sind hier zu klären, u.a. das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.  Wer den Schaden in diesem Verhältnis trägt und ihn dann eventuell vom Spediteur, Frachtführer oder Verfrachter ersetzt verlangen kann, richtet sich nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Leistungsort und der dort vereinbarten Leistungszeit, der Gefahrtragung und der Pflicht, die Transportrisiken zu versichern.

Die Havarie der „Ever Given“ ist durchaus ein extremes Beispiel, doch es zeigt sehr gut, dass der Transport von Gütern viele Risiken birgt. Und es zeigt, dass durch die sehr komplizierte Rechtslage eine eigene Transportversicherung „Gold Wert“ ist.

Damit Sie immer den passenden Versicherungsschutz besitzen, überprüfen wir unverbindlich Ihre Warentransportversicherung. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an!

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