Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kommt es allein in Deutschland alle 30 Sekunden zu einem Wasserschaden. Wasserrohrbrüche verursachen damit also mehr Schäden als Brände, Blitzschlag und Stürme zusammengerechnet.
Meist sind die Schäden bei Rohrbrüchen recht groß, je nachdem wie viel und wo das Wasser austritt und wie schnell der Schaden entdeckt wird. Fast immer ist die Folge: Wände müssen aufgerissen, getrocknet und neu tapeziert oder verputzt werden.
Bemerken Sie einen Wasserschaden, sollten Sie schnell handeln und das Wasser und Strom abstellen. Den Schaden selbst sollten Sie aber nicht sofort beseitigen, denn kommt es zu größeren Schäden, macht sich die Versicherung erst einmal selbst ein Bild vom Schaden.
Ihre Mieter sitzen im Wohnzimmer vor dem Fernseher. Im Eck neben der Wohnwand bilden sich winzige, dunkle und feuchte Flecken. Nach und nach werden diese größer, bis sie Ihren Mietern auffallen. Schnell wird die Wohnwand verschoben und das Malheur zeigt sich in seinem gesamten Ausmaß. Durch einen Rohrbruch hat sich das Wasser in der Wand angesammelt. Auch die Rückseite der Wohnwand ist beschädigt. Das undichte Rohr muss ausgetauscht werden, die Wände zwei Wochen trocknen und der Boden erneuert werden. Die Wohnwand ist nicht mehr zu retten und muss ersetzt werden. Insgesamt entsteht ein Schaden von über 3000 Euro.
Die gute Nachricht für Sie als Vermieter: Ihre Wohngebäudeversicherung deckt Wasserschäden ab, kommt für die Instandsetzung der Mietwohnung auf und trägt auch die Kosten, sollte der Mieter aufgrund einer unbewohnbaren Wohnung vorübergehend ins Hotel ziehen müssen. Dabei sollten Sie allerdings auf die Versicherungsbedingungen achten, was den Zeitraum oder den Maximalbetrag pro Tag angeht. Für die Kosten, die beim Ersetzen von Möbeln entstehen, z.B. die Wohnwand in unserem Fallbeispiel, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf. Hier kommt die Hausratversicherung des Mieters ins Spiel, denn für diese Schäden müssen weder Sie noch Ihre Versicherung aufkommen, sofern der Wasserschaden nicht nachweislich durch Sie hervorgerufen wurde.
Weitere Informationen über den passenden Versicherungsschutz für Immobilien erhalten Sie gerne auch in einem unverbindlichen Beratungstermin.