Drohnenversicherung

  • Drohnen sind mittlerweile auch für Privatnutzer erschwinglich geworden
  • Durch die Drohnenverordnung wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, durch den die Fluggeräte in Risikoklassen von C0 bis C4 eingeteilt werden und festgelegt ist, welche Qualifikation für den Betrieb notwendig ist
  • Versicherungspflicht besteht immer!
  • Bestimmte Lufträume, wie z.B. Naturschutzgebiete, Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, Flughäfen und z.T. Wohngebiete dürfen nicht überflogen werden
  • Durch die Regelung der Gefährdungshaftung ist der Halter der Drohne für alle entstandenen Schäden verantwortlich – unabhängig von der Schuldfrage
  • Absichern kann man sich in vielen Fällen durch die Privathaftpflichtversicherung oder eine spezielle Drohnenversicherung
  • Was für Sie relevant ist, klären wir gerne in einem individuellen Beratungsgespräch

Während Drohnen vor einigen Jahren noch extrem teuer waren, gibt es nun schon zahlreiche preiswerte Quadro-, Hexa- oder Multikopter. Einfachste Modelle liegen preislich um die 50 Euro und sind daher auf für Normalverbraucher erschwinglich geworden. Durch die einfache Handhabung und die Möglichkeit, Fotos und Videoaufnahmen aus der Luft zu erstellen, werden die ferngesteuerten Flugobjekte immer beliebter.

Mit dem Inkrafttreten der Drohnenverordnung der EU wurde nun auch ein rechtlicher Rahmen geschaffen, die eine einheitliche Regelung für den Betrieb der Drohnen geschaffen hat. Die Drohnen werden nun in verschiedene Risikoklassen – C0 bis C4 – eingeteilt, durch die sich entscheidet, mit welchen Qualifikationen das Gerät geflogen werden darf. Wichtig ist: Wie ein PkW ohne Kfz-Haftpflichtversicherung nicht auf die Straße darf, darf eine Drohne ohne bestehende Haftpflichtversicherung nicht abheben!

Außerdem dürfen Drohnen nicht über Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Feuerwehren und Polizei und in der Nähe von Flughäfen eingesetzt werden. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung in einer Höhe von über 100 Metern sowie das Fliegen über Wohngebieten sofern die Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder Bilder oder Ton aufnehmen kann.

Wird die Drohne im öffentlichen Luftraum geflogen, gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Drohnenpilot für alle durch die Drohne entstandenen Schäden haftet, unabhängig davon, ob der Halter der Drohne für den Schaden verantwortlich ist oder nicht. Dies gilt auch, wenn die Drohne z.B. durch einen Bekannten gesteuert wird.

Wird eine Drohnenversicherung benötigt oder genügt die Privathaftpflichtversicherung?

In wenigen neueren Haftpflichtversicherungen ist die Gefährdungshaftung unter bestimmten Prämissen schon inbegriffen, beispielsweise dass die Drohne nur zum privaten Sport- und Freizeitgebrauch genutzt wird.Sollte dies in Ihrer Haftpflichtversicherung nicht inbegriffen sein oder wenn Sie die Drohne für gewerbliche Zwecke nutzen möchten, können Sie auch eine eigene Drohnenversicherung abschließen.

Sie möchten mehr zur Drohnenversicherung erfahren? Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin!

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