Unterversicherungsverzicht

  • Wird eine Hausratversicherung abgeschlossen, kann eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht aufgenommen werden
  • Das bedeutet kurz gesagt: im Schadensfall prüft der Versicherer nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt.
  • Als Versicherungsnehmer bekommen Sie den Schaden komplett ersetzt – in der Regel sogar zum Neuwert, maximal aber in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Dank des Unterversicherungsverzicht geht die Schadensabwicklung meist besonders schnell und unkompliziert vonstatten.
  • Stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind und haben keinen Unterversicherungsverzicht, kommt die Versicherung nur anteilig für den Schaden auf.

Wer beim Abschluss einer Hausratversicherung eine Klausel zum Unterversicherungsverzicht aufnimmt, kann im Schadensfall mit einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung des Schadens rechnen. Denn der Versicherer prüft in diesem Fall nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt, sondern ersetzt den Schaden bis zu der vertraglich festgelegten Höhe.

Doch ab wann lohnt sich ein Unterversicherungsverzicht?

Die Klausel lohnt sich vor allem dann, wenn die Ausstattung im Haushalt weder außerordentlich exklusiv noch besonders minimalistisch ist.

Wie berechnet sich die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme im Fall eines Unterversicherungsverzichts richtet sich nach der Quadratmeteranzahl der Wohnung, denn hier kommt das sogenannte Summenmodell zum Tragen. Das bedeutet: Die Versicherer legen eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter fest, auf deren Grundlage sich dann der Schadensersatz ermitteln lässt.

Wer besonders wertvolle Gegenstände oder eine teure Ausstattung besitzt, die Wohnung aber flächenmäßig eher klein ist, sollte vorsichtig sein, denn in diesem Fall könnte die so errechnete Versicherungssumme zu niedrig angesetzt sein.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welchen Wert ihre Besitztümer haben, sollten Sie einen Wertermittlungsbogen zu Rate ziehen. Mit diesem können Sie den Wert Ihres Hab und Guts schätzen.

 

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema aber auch persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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