Sie haben für Ihre Immobilie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, um gegen verschiedenste Risiken abgesichert zu sein. Doch was passiert, wenn es zu einem Schadensfall kommt und die Versicherungssumme ist jedoch zu knapp bemessen? Dann kann es aufgrund der Unterversicherung zu Leistungskürzungen kommen.
Damit Sie dies vermeiden können, sollten Sie sich intensiv mit dem Versicherungswert, also z.B. dem tatsächlichen Wert Ihres Gebäudes, auseinandersetzen. Den Wert des Gebäudes zu ermitteln ist am einfachsten, wenn Ihnen die Kosten des Neubaus bekannt sind, aber auch eine standardisierte Methode zur Ermittlung des Versicherungswertes ist bei einfachen Gebäudeformen möglich. Handelt es sich um komplexe oder historische Gebäude, spielen weitere Faktoren, wie Denkmalschutz eine entscheidende Rolle für die Bewertung. Dann hat der Versicherungsnehmer nämlich den Anspruch auf vollständigen Ersatz des an seinen Gebäuden entstandenen Schadens. Unter den Begriff „denkmalgeschützt“ fallen Gebäude wie z.B. Burgen, Schlösser und Kirchen, aber auch Industriegebäude und private Wohnobjekte. Da die Ermittlung der korrekten Versicherungssumme oftmals nicht ganz einfach ist, können wir Ihnen dank unserer jahrelangen Erfahrung und neuesten technischen Möglichkeiten selbstverständlich gern behilflich sein.
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