Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

  • Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist die Haftpflichtversicherung für ein Haus, das Sie nicht alleine bewohnen.
  • Im Gegensatz zum selbst genutzten Haus/der selbst genutzten Wohnung ist eine vermietete Immobilie NICHT in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
  • Auch für unbebaute Grundstücke ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ratsam. In Deutschland gilt der Grundsatz: Eigentum verpflichtet.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist ein „Must-have“ für alle, die eine Immobilie ihr Eigen nennen können, in der sie nicht selbst wohnen. Da Sie als Besitzer von vermieteten Immobilien das Haftungsrisiko tragen, wenn ein Sachschaden entsteht oder in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommt, beispielsweise wenn jemand im schlecht beleuchteten Treppenhaus stürzt und sich verletzt. In diesen Fällen schützt Sie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen durch Schadensersatzansprüche. Auch für unbebaute Grundstücke ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ratsam, denn auch auf Ihrem Grundstück könnte jemand zu Schaden kommen.

Versichert sind durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht nur die Hauseigentümer selbst, sondern auch Personen, die für die Verwaltung, Reinigung oder sonstige Betreuung der Immobilie angestellt sind.

Dabei sind folgende Leistungen durch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt:

  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. bauliche Instandhaltung der Immobilie).
  • Der Versicherungsnehmer auch als Inhaber bestimmter fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundener Anlagen, z. B. Photovoltaik- oder Solaranlagen oder
  • als privater Bauherr eines Bauvorhabens auf dem Versicherungsgrundstück je nach Versicherer bis zu einer Summe von 2 Mio. EUR oder
  • als Besitzer von Aufzügen, Sammelheizungen und Fernsprechern, sowie hauseigenen Schwimmbädern oder Saunen
  • Gewässerschäden aus dem Besitz von Flüssigtanks (z.B. Heizöl oder Gas)

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