Betrieblicher Brandschutz

  • Jeder dritte Brand in Deutschland führt durchschnittlich zu Schäden von mind. 500.000 €
  • Brandursachen sind vielfältig, am häufigsten kommt es aber durch technische Defekte oder menschliches Fehlverhalten zu Bränden
  • Durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen kann das Brandrisiko deutlich minimiert werden
  • Sollte es doch zum Brand kommen, können Unternehmen durch die Geschäftsinhaltsversicherung und die Gebäudeversicherung abgesichert werden

Brandgefahren können uns überall begegnen, unterwegs in der Natur, in den eigenen vier Wänden oder am Arbeitsplatz. Egal, wo ein Feuer ausbricht – sei es ein Waldbrand, ein Wohnungsbrand oder in einem Firmengebäude – die Schäden sind oftmals massiv. Laut Statistik der Versicherungswirtschaft führt durchschnittlich jeder dritte Brand zu einem Sachschaden von mind. 500.000,00 €, wobei rund 70 Prozent dieser Sachschäden durch Brandrauch entstehen. Die Brandursachen sind dabei vielfältig: Offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten, Brandstiftung… Jedoch zählen zu den häufigsten Brandursachen mit 34 % aller Fälle immer noch technische Defekte in der Elektrizität sowie in 14 % aller Fälle menschliches Fehlverhalten. Das geht aus einer Statistik des IFS Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer hervor.

Um sich und sein Unternehmen abzusichern, gibt es verschiedene Maßnahmen: bauliche, anlagentechnische und organisatorische. So sollte beispielsweise besonderen Wert auf Brandschutztüren gelegt werden, denn diese können eine Ausbreitung des Feuers vermeiden, sofern sie ordnungsgemäß bedient werden. Aber nicht nur Brandschutztüren, auch weitere Maßnahmen, wie das Freiräumen von Fluchtwegen und eine angemessene Anzahl von Feuerlöschern gehört zum Brandschutz dazu. Oberste Priorität dabei stellt außerdem die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Brandschutzmitteln dar.

Für den Fall, dass trotz der besten Sicherheitsvorkehrungen und Vorsichtsmaßnahmen doch ein Brand im Betrieb ausbricht, springt die sogenannte Geschäftsinhaltversicherung ein. Diese bietet einen umfassenden Schutz für Betriebsgeräte, Einrichtung und Lagerbestände. Auch eine Gebäudeversicherung ist durchaus sinnvoll, da diese bei möglichen Schäden am Gebäude greift. Wichtig dabei ist, dass der Versicherungsvertrag den betrieblichen Verhältnissen angepasst ist.

Denn je nach Brandgefährdung im Betrieb verlangen Versicherungen unterschiedliche Brandschutzkonzepte. Bei fehlenden oder unzureichenden Brandschutzkonzepten kann es passieren, dass die Versicherer bei deren Prüfung den Vertragsabschluss ablehnen. Sollte im Unternehmen beispielsweise mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln oder elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmitteln gearbeitet werden, ist auf eine regelmäßige Prüfung des Brandschutzes zu achten, denn hier gibt es in einzelnen Versicherungspolicen oft eine spezielle Klausel für elektrische Anlagen, die die Prüfungsintervalle vorschreibt.

Sollten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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