Vermietung von Privaträumen

  • Übernachtungsportale sind gerade in der Urlaubszeit sehr beliebt
  • Wer private Wohnräume an Fremde vermietet, riskiert möglicherweise seinen Versicherungsschutz
  • Betroffen davon sind Hausrat-, Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen sowie die Haftpflichtversicherung
  • Bei der Vermietung von Wohnräumen oder Immobilien sollte daher der Versicherungsschutz grundsätzlich überprüft werden

Die Urlaubszeit steht vor der Tür. Während die einen zwei Wochen ans Meer fahren, ist für die anderen der Städtetrip das Highlight im Sommer. Immer häufiger werden dafür Übernachtungsportale genutzt, denn sie sind praktisch und oftmals günstig.

Praktisch eine Win-Win-Situation für Touristen und Vermieter. Während die einen Ihre Urlaubskasse schonen, füllen die anderen diese mit den Mieteinnahmen wieder auf. Besonders in Großstädten wie München, Hamburg oder Berlin boomt daher die Kurzzeitvermietung von privaten Wohnräumen.

Was viele jedoch nicht wissen: Wer beispielsweise seine Wohnung auf einem Übernachtungsportal gegen Entgelt zur Verfügung stellt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Denn wenn private Wohnräume an Fremde vermietet werden – und sei es nur für eine sehr kurze Vermietungsdauer, wie z.B. bei einem Kurzurlaub – ist der Versicherungsschutz meist nicht mehr gegeben. Davon betroffen sind sowohl Hausrat-, Rechtsschutz- und Gebäudeversicherungen sowie die Haftpflichtversicherung.

Der häufigste Grund dafür: Die privat abgeschlossenen Versicherungen sehen eine gewerbliche Nutzung nicht vor und decken daher bei der Vermietung entstandene Schäden nicht mit ab. Der Versicherungsschutz bleibt in den meisten Fällen nur dann bestehen, wenn die Wohnung als Ferienwohnung versichert wurde.

Grundsätzlich sollten Sie also alle Versicherungsverträge, rund um Wohnung oder Immobilie prüfen, bevor Sie diese vermieten.

 

Wir prüfen diesen gerne für Sie.

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