Gabelstaplerversicherung

  • Arbeitsmaschinen können in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeuge, die versicherungs- oder zulassungspflichtig sind, sind davon ausgenommen
  • 2007 gab es Änderungen dieser Regelung: seitdem sind nur noch Gabelstapler ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h zulassungs- und versicherungspflichtig
  • eine Gabelstapler-Versicherung ist trotzdem sinnvoll, da hier leicht Unfälle passieren können
  • auch eine Maschinenbruchversicherung kann sich für Unternehmen lohnen

Dass für Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung ein Muss ist, steht außer Frage. Wichtig ist auch: In der Betriebshaftpflichtversicherung können Arbeitsmaschinen mitversichert werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeuge, die versicherungs- oder zulassungspflichtig sind, gilt die Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nicht, da diese Fahrzeuge eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen. Seit der Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes im Jahr 2007 hat sich für Hub- und Gabelstapler hinsichtlich der Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung aber eine neue Ausgangslage ergeben. Bis dahin mussten alle Stapler, die schneller als 6 km/h fahren konnten, zugelassen werden und waren somit versicherungspflichtig. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten diese Vorschriften jedoch erst ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Darunter fallen auch Baumaschinen wie Bagger, Planierraupen, Schaufellader, Radlader, Turmdrehkräne, Straßenfertigungsmaschinen, Walzen und Rüttelmaschinen.

Trotzdem ist es sinnvoll, eine Gabelstapler-Versicherung abzuschließen und den Einschluss in der Betriebshaftpflichtversicherung zu veranlassen, denn Unfälle mit dem Gabelstapler können schnell passieren. Denn wenn der Gabelstapler die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreitet, besteht in der Betriebshaftpflichtversicherung kein ausreichender Versicherungsschutz mehr, da das Fahrzeug dann zulassungspflichtig ist und eine separate Haftpflichtversicherung benötigt. Diese ist auch dann nötig, wenn das Fahrzeug auf eingezäunten Firmengeländen gefahren wird, denn auch diese stellen ggf. eine beschränkt öffentliche Verkehrsfläche dar.

 

 

 

Höchstgeschwindigkeit Versicherungspflicht Zulassungspflicht Versicherung Besonderheiten
Stapler und Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Nein Nein i.d.R. automatisch über die BHV abgesichert bzw. als sog. AKB-Deckung in der BHV möglich Bis 6 km/h kein Führerschein; kein Kennzeichen
Stapler und Arbeitsmaschinen über 20 km/h Ja Ja Eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich Führerschein; Kennzeichen

 

Weiterhin ist es außerdem ratsam, eine Maschinenbruchversicherung abzuschließen. Als All Risk-Deckung greift diese auch bei Schäden am Gabelstapler selbst.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

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