Ertragsausfallversicherungen für Photovoltaikanlagen

  • Eine Versicherung für Photovoltaikanlagen ist essentiell
  • Nicht immer umfasst die Versicherung der Photovoltaikanlage einen Ertragsausfall
  • Oft ist eine Karenzzeit von ein bis zwei Tagen festgelegt
  • Für Betreiber kleinerer Anlagen lohnt sich eine Selbstbeteiligung jedoch meist nicht

Im Normalfall gehört eine Ertragsausfallversicherung zu einer guten Photovoltaikversicherung dazu. Sie ist aber nicht in allen Verträgen enthalten! Die Ertragsausfallversicherung wird oft auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt.

Es stellt sich die Frage – brauche ich eine Ertragsausfallversicherung – ja oder nein?

Das kann kurz und knapp mit ja beantwortet werden. Die Photovoltaikanlage ist nur dann wirtschaftlich, wenn auch ein Ertrag über die Einspeisevergütung erzielt wird. Fällt diese Vergütung weg, kann die Wirtschaftlichkeit schnell in Gefahr sein. Je nachdem, welcher Schaden eingetreten ist, kann die Reparatur der Anlage lange dauern.

Wenn zum Beispiel nach einem Brand zusätzlich zur Anlage auch noch das Dach erneuert werden muss, können da schon einige Wochen/Monate vergehen bis die Anlage wieder richtig läuft. Dementsprechend sind die Verluste auch entsprechend hoch. Gut, wenn man dann eine Ertragsausfallversicherung hat, die einspringt und die finanziellen Ausfälle ersetzt.

Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

In fast allen Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung ist eine bestimmte Karenzzeit vereinbart. In den meisten Fällen handelt es sich um einen oder zwei Tage. Das bedeutet, fällt die PV-Anlage für einen (oder zwei) Tage aus, wird der Ertragsausfall für diesen Zeitraum nicht übernommen. Der Ertragsausfall der über diese vereinbarte „Selbstbeteiligung“ hinaus geht wird dann übernommen.

UNSER TIPP

  • die meisten Ertragsausfallversicherungen sind befristet. Häufig leisten sie maximal drei, sechs oder zwölf Monate – würde dieser Zeitraum bei einem größeren Schaden reichen?
  • prüfen Sie ob Ihre Verträge eine Klausel enthalten mit der die Ertragsausfallversicherung eingeschlossen oder enthalten ist!
  • Ertragsausfall wird gezahlt für Schäden die mit der Photovoltaik-Allgefahrenversicherung abgedeckt sind – falls hier für den Ertragsausfall eine Klausel vereinbart gilt – deckt diese die gleichen Schadenursachen ab?

Keine Lust das alles selbst zu prüfen? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot nach Maß!

 

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