Im Normalfall gehört eine Ertragsausfallversicherung zu einer guten Photovoltaikversicherung dazu. Sie ist aber nicht in allen Verträgen enthalten! Die Ertragsausfallversicherung wird oft auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt.
Das kann kurz und knapp mit ja beantwortet werden. Die Photovoltaikanlage ist nur dann wirtschaftlich, wenn auch ein Ertrag über die Einspeisevergütung erzielt wird. Fällt diese Vergütung weg, kann die Wirtschaftlichkeit schnell in Gefahr sein. Je nachdem, welcher Schaden eingetreten ist, kann die Reparatur der Anlage lange dauern.
Wenn zum Beispiel nach einem Brand zusätzlich zur Anlage auch noch das Dach erneuert werden muss, können da schon einige Wochen/Monate vergehen bis die Anlage wieder richtig läuft. Dementsprechend sind die Verluste auch entsprechend hoch. Gut, wenn man dann eine Ertragsausfallversicherung hat, die einspringt und die finanziellen Ausfälle ersetzt.
In fast allen Bedingungen zur Ertragsausfallversicherung ist eine bestimmte Karenzzeit vereinbart. In den meisten Fällen handelt es sich um einen oder zwei Tage. Das bedeutet, fällt die PV-Anlage für einen (oder zwei) Tage aus, wird der Ertragsausfall für diesen Zeitraum nicht übernommen. Der Ertragsausfall der über diese vereinbarte „Selbstbeteiligung“ hinaus geht wird dann übernommen.
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