Neue Kennzeichnungspflicht in Frankreich

  • Seit 01.01.2021 gilt bei Fahrten innerhalb Frankreichs eine neue Kennzeichnungspflicht
  • Diese sieht Warnaufkleber für alle Fahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen vor
  • Warnaufkleber bekommen Sie bei uns

Zum 01.01.2021 ist in Frankreich eine neue Regelung in Kraft getreten. Ab sofort gilt hier bei Fahrten innerhalb Frankreichs eine neue Kennzeichnungspflicht, um auf den Toten Winkel aufmerksam zu machen.

Für wen gilt die Pflicht?

Der Artikel R.313-32-1 der französischen Straßenverkehrsordnung verpflichtet alle Fahrzeuge und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, Winterdienst oder andere Einsatzfahrzeuge) zur Anbringung entsprechender Warnhinweise.

Der Verstoß gegen das Gesetz wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet.

 

Woher bekomme ich die Warnaufkleber?

Natürlich von uns! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns unter fra@wiass.eu

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Warnaufkleber sind für Fahrzeuge, welche von uns betreut werden, komplett kostenlos! (Maximal 21 Aufkleber je Fuhrpark)

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