Die große Unbekannte – „Unbenannte Gefahren“

„Unbenannte Gefahren“

  • In den Bereichen Hausrat-, Gebäude- sowie Geschäftsinhaltsversicherung werden in aller Regel Versicherungsverträge abgeschlossen, bei denen benannte Gefahren versichert sind, also z.B. Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruch-Diebstahl und ggf. Elementarschäden.
  • Daneben gibt es aber auch die sogenannten „unbenannten Gefahren“: Diese wären in den gängigen Versicherungen nicht abgedeckt und bedürfen eines zusätzlichen Versicherungsbausteins.
  • Bei den „unbenannten Gefahren“ handelt es sich um einen Versicherungsschutz im Umkehrprinzip: Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.

Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser- sowie Elementarschäden – das sind benannte Gefahren, gegen die Ihre Immobilie üblicherweise in einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung versichert werden kann. Diese Policen schützen aber nur gegen einen Teil möglicher Risiken. Alle Schäden, die nicht unter diese Rubriken fallen – und das sind durchaus eine ganze Menge – wären eben nicht versichert. Diese Schäden werden als „unbenannte Gefahren“ bezeichnet.

Das heißt konkret: Unter den „unbenannten Gefahren“ werden alle Schadensursachen zusammengefasst, die nicht in den Versicherungsprodukten genannt werden oder versicherbar sind, Schadensursachen, die trotz eingehaltener Sorgfaltpflicht unvorhersehbar eintreten oder Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Es handelt sich bei den „unbenannten Gefahren“ also um einen Versicherungsschutz im Umkehrprinzip: Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.

Als Ausnahme gilt jedoch: Krieg, Schäden durch Kernenergie, vorsätzliche Schäden und Schäden durch gewöhnliche Abnutzung können auch durch die „unbenannten Gefahren“ nicht versichert werden.

 

Beispiele für „unbenannte Gefahren“

Die „unbenannten Gefahren“ scheinen oftmals recht abstrakt, daher einige Beispiele um die Fälle klarer zu machen:

Beispiel 1:
Hausrat- oder Gebäudeversicherungen, in denen nur die benannten Gefahren versichert sind, bieten keinen Schutz gegen Beschädigungen durch Tiere, seien es Haustiere oder Wildtiere. Beim Einschluss der unbenannten Gefahren, haben Sie hier Versicherungsschutz.

Beispiel 2:
Neben Ihrem Grundstück befindet sich eine Baustelle. Durch ein herabstürzendes Gerüstteil oder die Erschütterungen durch die Baufahrzeuge entstehen Schäden, wie z.B. Risse an Ihrem Gebäude. Mit der Zusatzleistung der „unbenannten Gefahren“ sind Sie abgesichert.

Beispiel 3:
Ihre Gebäudeversicherung deckt Schäden ab, die durch Stürme ab Windstärke 8 entstehen, ab. Durch einen leichteren Sturm mit Windgeschwindigkeiten unter der Stärke 8 wird ein Baum entwurzelt und stürzt auf Ihr Gebäude und verursacht einen Schaden am Dach und der Hauswand. Auch hier greifen die „unbenannten Gefahren“.

 

Persönlichen Versicherungsschutz prüfen

Die Zusatzleistung der „unbenannten Gefahren“ ergänzt also die Hausrat- oder Gebäudeversicherung, wodurch Sie einen optimalen Versicherungsschutz erreichen können, der einer „Allgefahrendeckung“ sehr nahekommt. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die „unbenannten Gefahren“ mit zu versichern. Vereinbaren Sie am besten gleich einen persönlichen Beratungstermin!

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