Kann man sich gegen die Folgen von Corona versichern?

Wer trägt die Kosten im Falle einer Corona-Infektion?

  • Nur etwa 2 % aller gemeldeten Corona-Infizierten wurden durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. (Stand Dezember 2020)
  • Weniger als ein Drittel aller Unfallversicherungen kommen für mögliche Impfschäden auf.
  • Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung, die Tröpfcheninfektionen – und damit auch eine Corona-Infektion – abdeckt.

Unsere Empfehlung:

Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin bei uns und lassen Sie Ihren Versicherungsschutz von uns prüfen!


„Zahlt meine Unfallversicherung im Falle einer Corona-Infektion?“ Mit dieser Frage dürften sich angesichts der anhaltenden Pandemie schon einigen Menschen auseinandergesetzt haben. Die Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen – sowohl körperlich als auch geistig – herbeiführt. Eine Infektionskrankheit durch Tröpfcheninfektion erfüllt bei manchen Versicherungsgesellschaften die Voraussetzung des Unfallbegriffs, damit würde auch eine akute Corona-Infektion und mögliche Folgeerscheinungen einen solchen Fall darstellen. Die Tatsache ist jedoch leider: Nur etwa 2 % aller gemeldeten Corona-Infizierten werden durch ihre gesetzliche Unfallversicherung entschädigt und weniger als ein Drittel aller Unfallversicherungen decken Impfschäden mit ab.

Sie wollen sich im Falle einer Corona-Infektion ausreichend absichern?

Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung, die auch Tröpfcheninfektionen miteinschließt. Das bedeutet im konkreten Fall: Die Folgen einer Corona-Erkrankung werden hier als Unfallereignis anerkannt und entsprechend über die versicherten Bestandteile der Unfallversicherung getragen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin – gerne auch online!

Bleiben Sie gesund!

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