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„Zahlt meine Unfallversicherung im Falle einer Corona-Infektion?“ Mit dieser Frage dürften sich angesichts der anhaltenden Pandemie schon einigen Menschen auseinandergesetzt haben. Die Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen – sowohl körperlich als auch geistig – herbeiführt. Eine Infektionskrankheit durch Tröpfcheninfektion erfüllt bei manchen Versicherungsgesellschaften die Voraussetzung des Unfallbegriffs, damit würde auch eine akute Corona-Infektion und mögliche Folgeerscheinungen einen solchen Fall darstellen. Die Tatsache ist jedoch leider: Nur etwa 2 % aller gemeldeten Corona-Infizierten werden durch ihre gesetzliche Unfallversicherung entschädigt und weniger als ein Drittel aller Unfallversicherungen decken Impfschäden mit ab.
Wir bieten Ihnen eine Unfallversicherung, die auch Tröpfcheninfektionen miteinschließt. Das bedeutet im konkreten Fall: Die Folgen einer Corona-Erkrankung werden hier als Unfallereignis anerkannt und entsprechend über die versicherten Bestandteile der Unfallversicherung getragen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin – gerne auch online!
Bleiben Sie gesund!
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