Als Firmeninhaber tragen Sie nicht nur die Verantwortung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter, sondern auch für den Umweltschutz bei der Unterhaltung Ihres Unternehmens. Kommt es zu Störfällen im Betrieb, die Umweltschäden verursachen, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Sanierung von Böden, Gewässern und ökologischer Vielfalt. Im Ernstfall können solche Störfälle also nicht nur erhebliche Umweltschäden anrichten, sondern auch große finanzielle Folgekosten nach sich ziehen.
Ein Fallbeispiel:
Auf Ihrem Firmengelände sind Dieseltanks gelagert. Aufgrund eines Betriebsunfalls wird einer davon beschädigt und durch ein Leck versickern mehrere hundert Liter Diesel ins Erdreich. Die oberen Bodenschichten Ihres Betriebsgrundstücks werden kontaminiert, es drohen erhebliche Umweltschäden. Damit das Benzin nicht weiter ins Grundwasser versickert, muss die gesamte Fläche dekontaminiert und entsorgt werden. Dabei können Ihnen immense Kosten entstehen.
Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung sind auch Bodenkontaminationen auf Ihrem Betriebsgrundstück abgesichert. Zu beachten gilt dabei jedoch, dass die Kontamination plötzlich und unfallartig eingetreten ist, z.B. durch einen Störfall. Zusätzlich bedarf es einer behördlichen Anordnung zur Beseitigung des kontaminierten Bodenreichs.
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