Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen oder Monitore – alles, was einen Stecker hat, muss geprüft werden. Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in Deutschland gemäß der DGUV Vorschrift 3 (früher: E-Check oder BGV A3-Prüfung) verpflichtend.
Die Vorschrift dient der Sicherheit in Firmen. Defekte an der Elektrik sind eine der häufigsten Brandursachen. Mitarbeiter sollen deshalb ausreichend geschützt werden. Nur eine regelmäßige Überprüfung sorgt für einen Sach-, Personen- und Brandschutz. Außerdem schützt der E-Check Unternehmer vor einer Haftung bei elektrisch bedingten Unfällen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden.
Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Wer nicht nach dieser Vorschrift handelt, kann zivil- und strafrechtlich belangt werden, falls Personen durch ungeprüfte Anlagen oder Betriebsmittel verletzt oder gar getötet werden.
Außerdem kann es trotz entsprechender Versicherung (beispielsweise bei der Wohngebäudeversicherung) zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden und Sie sollten stets in der Lage sein, einen Nachweis in Form einer Prüfdokumentation vorlegen zu können. Die Dokumentation einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung befreit die Unternehmer von der Haftung. Die Prüfintervalle sind in einzelnen Verträgen sogar in speziellen Klauseln geregelt, die Sie unbedingt beherzigen sollten! Wenn Sie alles fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen, dann haben Sie im Schadensfall kein Nachsehen.
Für die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gibt es bestimmte Fristen, in denen die Prüfung durchgeführt werden muss. In welchen Abständen geprüft werden muss, wird von den Betreibern der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festgelegt. Diese berücksichtigen die Betriebs- und Einsatzbedingungen und legen anhand einer Gefährdungsbeurteilung das Prüfintervall fest. Auch der Prüfer ist strikt festgelegt. Nur fachkundiges Personal darf diese Aufgabe übernehmen.
Die Prüfung des elektrischen Geräte erfolgt meist nach vier verschiedenen Kategorien:
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art.“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) |
1 Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Einrichtungen |
1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschalter in nicht stationären Anlagen – in nicht stationären Anlagen |
6 Monate arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinheit | Benutzer |
Anlage / Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen | Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden |
auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Anschlussleitungen mit Stecker | Maximalwerte: auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr. | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Bewegliche Leistungen mit Stecker und Festanschluss | in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre | auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinheit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Für weitere Informationen, z.B. welche Versicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind, kontaktieren Sie uns am besten persönlich!