E-Check: Das sollten Sie wissen!

Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen oder Monitore – alles, was einen Stecker hat, muss geprüft werden. Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist in Deutschland gemäß der DGUV Vorschrift 3 (früher: E-Check oder BGV A3-Prüfung) verpflichtend.

Die Vorschrift dient der Sicherheit in Firmen. Defekte an der Elektrik sind eine der häufigsten Brandursachen. Mitarbeiter sollen deshalb ausreichend geschützt werden. Nur eine regelmäßige Überprüfung sorgt für einen Sach-, Personen- und Brandschutz. Außerdem schützt der E-Check Unternehmer vor einer Haftung bei elektrisch bedingten Unfällen und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden.

Kürzungen im Schadensfall vermeiden

Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Wer nicht nach dieser Vorschrift handelt, kann zivil- und strafrechtlich belangt werden, falls Personen durch ungeprüfte Anlagen oder Betriebsmittel verletzt oder gar getötet werden.

Außerdem kann es trotz entsprechender Versicherung (beispielsweise bei der Wohngebäudeversicherung) zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden und Sie sollten stets in der Lage sein, einen Nachweis in Form einer Prüfdokumentation vorlegen zu können. Die Dokumentation einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung befreit die Unternehmer von der Haftung. Die Prüfintervalle sind in einzelnen Verträgen sogar in speziellen Klauseln geregelt, die Sie unbedingt beherzigen sollten! Wenn Sie alles fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen, dann haben Sie im Schadensfall kein Nachsehen.

Wann muss geprüft werden?

Für die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gibt es bestimmte Fristen, in denen die Prüfung durchgeführt werden muss. In welchen Abständen geprüft werden muss, wird von den Betreibern der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festgelegt. Diese berücksichtigen die Betriebs- und Einsatzbedingungen und legen anhand einer Gefährdungsbeurteilung das Prüfintervall fest. Auch der Prüfer ist strikt festgelegt. Nur fachkundiges Personal darf diese Aufgabe übernehmen.

 

Die Prüfung des elektrischen Geräte erfolgt meist nach vier verschiedenen Kategorien:

  1. 1. Den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, wie z.B. Bürogeräte (PC, Drucker), Haushaltsgeräte (Kaffeemaschine), Werkzeuge und Maschinen (Bohrmaschine, Stichsäge)
  2. 2. Den ortsfesten, elektrischen Betriebsmitteln, z.B. Herd, Kühlschrank, Klimaanlage
  3. 3. Den nicht-stationären elektrischen Anlagen, wie z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten
  4. 4. Den stationären elektrischen Anlagen, z.B. Kompressoranlage, CNC-Maschine

Übersicht über die Prüffristen

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art.“
(DIN VDE 0100 Gruppe 700)
1 Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
in nicht stationären Einrichtungen
1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungsschalter
in nicht stationären Anlagen – in nicht stationären Anlagen
6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinheit Benutzer

 

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Anlage / Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote
< 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden
auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Anschlussleitungen mit Stecker Maximalwerte: auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr. auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Bewegliche Leistungen mit Stecker und Festanschluss in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre auf einwandfreie Funktion durch Betätigung der Prüfeinheit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte

Für weitere Informationen, z.B. welche Versicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind, kontaktieren Sie uns am besten persönlich!

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