Autonomes Fahren: Wer trägt die Verantwortung?

Seit langem haben wir uns an allerhand Assistenzsysteme in unseren Fahrzeugen gewöhnt. Sei es die Einparkhilfe, der Geschwindigkeitsregler oder der Spurhalteassistent, sie alle unterstützen uns beim Fahren, die Hauptarbeit liegt jedoch immer noch beim Fahrer selbst.

 

Autonomes Fahren – Chancen und Probleme

Schon bald könnte diese Zukunftsmusik schon Realität werden: Autonome Fahrzeuge, die selbst und wie von Geisterhand geführt durch den Stadtverkehr manövrieren. Die Vision dabei: Durch computergesteuerte Fahrzeuge gehören Staus aufgrund intelligenter Steuerung und Routenplanung der Geschichte an, menschliche Fahrfehler werden verringert und Unfälle verhindert. Gerade in Bereichen wie Spedition und Logistik bietet diese Technik reizvolle Ansätze für die Zukunft.

In der Praxis sind wir von autonom fahrenden Fahrzeugen jedoch noch weit entfernt – vor allem was die Gesetzeslage dazu betrifft. Denn neben der Verkehrssicherheit spielt selbstverständlich auch die Rechtssicherheit eine entscheidende Rolle. Diese konnte bisher allerdings noch nicht gänzlich geklärt werden. Noch können technische Fehlfunktionen oder Berechnungsfehler der Fahrsysteme nicht zu 100 % ausgeschlossen werden, sodass es auch in Zukunft noch zu Unfällen auf der Straße kommen kann. Dann stellt sich nämlich die Frage, wer ist hinsichtlich der Verkehrsgesetzgebung, aber auch zivilrechtlich bei einem Unfall oder bei Verstößen gegen die StVO verantwortlich zu machen ist.

 

Wer ist im Schadensfall verantwortlich?

Ist der Fahrer verantwortlich, da er vielleicht zu spät in die Situation eingegriffen hat? Schließlich liegt ein gewisses Maß an Verantwortung auch während der Fahrt mit einem autonom gesteuerten Fahrzeug immer noch bei ihm. Sind es die Hersteller oder Software-Entwickler, die für das einwandfreie Funktionieren der Computersteuerung Sorge tragen?

Diese Fragen sind nach jetzigem Stand noch nicht eindeutig zu beantworten, daher dürfen vollautonome Fahrzeuge bisher nur auf Testgeländen oder Parkflächen, die komplett vom Straßenverkehr abgetrennt sind, fahren und eine maximale Geschwindigkeit von 10 km/h nicht überschreiten. Für öffentliche Straßen könnte in Zukunft eine Art „Blackbox“ wie in Flugzeugen ein Ansatz sein. Während des autonomen Fahrens könnte die Haftung dann beim Hersteller gesehen werden und die Blackbox soll im Zweifelsfall Auskunft geben, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hat und damit die Schuld- und Haftungsfrage klären.

 

Was bedeutet autonomes Fahren im Hinblick auf die Versicherung?

Verringern sich die Unfallzahlen, stellt sich auch die Frage, was von einer Versicherung abgedeckt sein kann oder muss. Wie auch bei der Frage nach der Haftung, ist zukünftig zu überdenken, wer der Versicherungsnehmer sein wird. Ist dies weiterhin der Fahrzeughalter oder muss die Versicherungsfrage auf den Hersteller ausgeweitet werden?

Viele Fragen – insbesondere zur Haftung und Versicherungslage – können nach aktuellem Stand noch nicht beantwortet werden und wie unsere Zukunft mit den autonomen Fahrzeugen aussehen wird, bleibt also weiterhin spannend.

Sicher ist: Wir halten uns und Sie immer auf dem aktuellsten Stand, damit wir Sie in allen Fragen rund um Versicherungskonzepte im Bereich Spedition und Logistik bestmöglich beraten können.

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