WIASS informiert: Neuerungen zum Anhängerregress und was sich für Sie ändert!

„Die guten alten Zeiten“ kehren zurück:

Seit 2010 wurde bei einem Gespannschaden der Kfz-Haftpflichtversicherer der Zugmaschine und der Kfz-Haftpflichtversicherer des Anhängers / Aufliegers zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten.

Die Folge daraus waren hohe Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, da grundsätzlich beide Versicherer haften mussten – unabhängig vom Schadenverursacher.

Eine kürzlich beschlossene Anpassung des Straßenverkehrs- sowie Versicherungsvertragsgesetzes stellt den alten Zustand wieder her. Bei Schäden, die durch Gespanne verursacht werden, haftet der Kfz-Haftplichtversicherer der Zugmaschine. Ein Regress wird nicht durchgeführt.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In Fällen, bei denen Anhänger / Auflieger einen gravierenden Teil zum Schadenfall beitragen (z.B. Abkommen von der Straße durch einen Reifenplatzer am Auflieger), haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer der gezogenen Einheit weiterhin anteilig.

Wichtig: Die Änderungen gelten für Schadenfälle ab dem 17.07.2020

Wir rechnen damit, dass die Tarife der Kraftfahrtversicherer, nach Umsetzung des neuen Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr, spätestens zum kommenden Jahreswechsel 2020/2021 angepasst werden.

Wir halten Sie auf dem Laufenden und wünschen weiterhin gute Fahrt!
Responsive Menu
Add more content here...