Anzeige Gefahrerhöhung durch evtl. Betriebsschließungen

Sehr geehrte Kunden,

derzeit ist eine Diskussion unter den Versicherungsgesellschaften entbrannt, ob bei einer Betriebsschließung wegen Corona den Versicherungsgesellschaften eine Gefahrerhöhung anzuzeigen ist.
Bei Sachversicherungsverträgen, etwa Betriebsinhalts- oder Gebäudeversicherungen etc., ist eine Gefahrerhöhung tatsächlich anzeigepflichtig. Wir sind zwar der Meinung, dass dies nicht notwendig ist, aber mancher Versicherer sieht dies wohl anders.

Um jedoch dieser Diskussion im Schadenfall zu entgehen, haben wir vorsorglich für alle entsprechenden Verträge unserer Kunden pauschal eine Gefahrerhöhung angezeigt.
Wir gehen davon aus, dass dies kostenneutral ist.

Sollten einzelne Versicherer diese pauschale Meldung nicht akzeptieren oder zusätzlich Beitrag dafür haben wollen, so werden wir im Einzelfall auf Sie zukommen und dies mit Ihnen abstimmen.

Wir wünsche Ihnen weiterhin, dass Sie möglichst unbeschadet aus der Krise kommen und stehen Ihnen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, anzurufen oder einen Online-Beratungstermin zu buchen.

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