Gegen Corona versichern?

Jetzt hat es uns also auch erwischt! Nein, es hat sich wissentlich kein Mitarbeiter der WIASS mit dem Corona-Virus infiziert. Aber das Virus hat Deutschland erreicht, man spürt die Auswirkungen an den einfachsten Dingen des täglichen Lebens. Hamsterkäufe bei haltbaren Lebensmitteln und Hygieneartikeln, die Desinfektionsmittel-Hersteller und -Vertriebe freuen sich über den Boom. Arbeitnehmer mit Kindern spüren die Auswirkungen noch an anderer Stelle. Immer mehr Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen werden vorsorglich geschlossen. Gesundheit geht vor!

Was, aber, wenn Ihnen behördlich eine Quarantäne auferlegt wird und das Gesundheitsamt Ihnen die Fortsetzung des Betriebes verbietet? Kann man sich dagegen noch versichern? Ja…

Wer zahlt bei einer Erkrankung mit dem Virus?

Ist ein Arbeitnehmer erkrankt und wird krankgeschrieben, hat er wie gewohnt Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach erhält er Krankengeld und die Krankentagegeldversicherung greift, falls eine abgeschlossen wurde. Erkrankt ein Selbstständiger oder Freiberufler und wird krankgeschrieben, erhält er – sofern er den allgemeinen Beitragssatz gewählt hat – direkt Krankengeld bzw. nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit Leistungen aus seiner Krankentagegeldversicherung.

Was passiert nun, wenn nach der Erkrankung bzw. Feststellung der Infektion eine Anordnung auf Quarantäne und damit auf vorläufige Schließung des Betriebes ergeht?

Seit Corona in aller Munde… Die Betriebsschließungsversicherung

Diese Versicherung leistet bei Unterbrechungsschäden, wenn der Betrieb infolge einer meldepflichtigen Seuche nach Infektionsschutzgesetz geschlossen wird. Diese Spezialabsicherung wird vorwiegend für Betriebe angeboten, die Lebensmittel verarbeiten, und für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes. Die Leistungsdauer ist ebenfalls wie die -höhe abhängig vom jeweiligen Tarif bzw. der individuellen Vereinbarung.

Wichtig zu wissen: Bei bereits bestehenden Verträgen kann es vorkommen, dass Gesellschaften die Deckung für Versicherungsfälle durch das Coronavirus ablehnen. Das liegt daran, dass einige Gesellschaften meldepflichtige Krankheiten in den Bedingungen abschließend aufgezählt haben und das neue Virus nicht versichert ist, weil dafür erst nachträglich eine Meldepflicht erlassen wurde. Zudem beobachten wir derzeit, dass viele Gesellschaften aufgrund der aktuellen Lage keine neuen Verträge abschließen.

Allerdings pflegt die WIASS eine Kooperation, mit der wir auch jetzt noch, obwohl das Virus bereits in Deutschland grassiert, Schutz bei Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnung anbieten können und das nicht nur für die beiden vorgenannten Branchen, sondern für viele andere Branchen auch.

Keine Leistung über die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung

Über diese Versicherung besteht kein Versicherungsschutz, da das Virus eine Seuche ist und keine Sachgefahr wie Feuer oder Leitungswasser darstellt.

Für kleine und mittelständische Unternehmen muss Corona nicht zur Existenzbedrohung werden.

Auch wir wissen nicht, wie lange wir den Versicherungsschutz noch anbieten dürfen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, sprechen Sie uns einfach an oder buchen Sie einen Termin mit uns!

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